Was Sie zum neuen Energiepass wissen sollten

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden spielt seit 1. Mai auf dem Wohnungsmarkt eine viel stärkere Rolle als bislang. So wie es bei technischen Geräten längst die Norm ist, mit dem sparsamen Energieverbrauch zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Häusern zu einem ausschlaggebenden Entscheidungskriterium werden. Hierfür soll der Energieausweis beitragen, der nun Pflicht ist und den Verkäufer und Vermieter den Interessenten zeigen müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass jedes Jahr bis zu einer Million Energieausweise ausgestellt werden.

Weshalb gibt es den Energieausweis?

Energieausweis
Der Energieausweis zeigt Daten zur Energieeffizienz eines Immobilie. Die Aussagen im Energieausweis ermöglichen einen Vergleich mit typischen anderen Immobilien. Der Energieausweis gibt Hinweise für eine Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für dieses Objekt. Zukünftige Mieter oder Käufer sind in der Lage diese Fakten in ihre Entscheidung einfließen lassen und sich angesichts ansteigender Energiepreise für eine wirtschaftliche Immobilie entscheiden.
Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre lang valide. Eine Verlängerung ist niemals machbar. Sie müssen gezeigt werden, für den Fall, dass das Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Verkäufern oder Vermietern, die ihren Energiepass nicht oder lückenhaft vorlegen, erwartet ein Bußgeld von max. 15.000 Euro.

Für wen ist der Energieausweis von Nutzen?

Der Energiepass ist sowohl für die Käufer und Mieter als auch für die Inhaber von Wohnimmobilien ein Nutzen. Wer eine Immobilie kaufen oder mieten will, kann mithilfe der Informationen im Energiepass und des Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck vom baulichen und energetischen Zustand des Hauses erhalten. Je höher die Energiekosten steigen, um so mehr Augenmerk sollten Mieter und Käufer auf sehr gute Wärmeisolierung und moderne Anlagentechnik legen. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Messwerten sind dann klar im Vorteil.
Schließlich ist das Kenntnis der Energieeffizienz einer Immobilie ebenfalls Bedingung für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung. Im Energiepass befinden sich deswegen meistens Modernisierungsempfehlungen zur preiswerten energetischen Optimierung des Gebäudes.
Diese Empfehlungen dienen der Information; sie zwingen den Besitzer nicht zur Ausführung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie sind kurz zusammen gefasste fachliche Tipps, die auf nahe liegende energetische Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam machen.
Investitionen in Energiesparmaßnahmen rentieren sich häufig bereits nach kurzer Zeit. Und das nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Außerdem profitieren Handwerksbetriebe, wenn mehr und mehr in die Sanierung von Gebäuden investiert wird. Der Energieausweis bedeutet also ein Nutzen auf allen Ebenen.

Worauf potenzielle Käufer oder Mieter besonders achten sollten.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Es gibt 2 Typen von Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis legt der Experte dem Energiepass die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde. Aufgrund der energetischen Verfassung des der Immobilie berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Klimaanlage und Warmwasserzubereitung bei normaler Nutzung gebraucht wird.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des tatsächlichen Strombedarfs, zum Beispiel anhand der aktuellen Abrechnungen. Er gibt den Strombedarf der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Wettereinflüsse werden nicht berücksichtigt. Die Berechnung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis ist auch vom individuellen Verhalten der Mieter abhängig.

Welchen der beiden Energiepässe brauche ich?

Für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gibt es Wahlfreiheit.
Bei Gebäuden mit vier und weniger Wohnungen ist zu unterteilen:

Wahlfreiheit gilt für diese Immobilien, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die Immobilie trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Andernfalls dürfen für solche Immobilien nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.

Sind die Grundvoraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für eine Immobilie mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Bedarfsausweis ausstellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, nicht sanierten Gebäuden das individuelle Heizverhalten der Bewohner den Energieverbrauch merklich stärker beeinflusst als in Immobilien mit vielen Wohneinheiten.

Ergebnisse im roten oder im grünen Bereich

Entscheidend ist beim Bedarfs- und Verbrauchausweis, ob der Verbrauch einer Immobilie im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für einen hohen Energieverbrauch.
Damit man vergleichen kann, wie das Gebäude im Vergleich zu anderen Immobilen abschneidet, hat der Energieausweis eine zweite Werteskala mit Vergleichswerten.

Renovierungsempfehlungen

In vielen Fällen sind Arbeiten zur preiswerten, energetischen Optimierung des Gebäudes möglich. Sind solche Arbeiten für einen Eigentümer vorteilhaft, müssen dem Energieausweis entsprechende individuelle Empfehlungen beigefügt werden und können von Mietern und Kaufinteressenten gesehen werden. Mit ihrer Hilfe kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, welche SanierungsArbeiten den Energiebedarf der Immobilie deutlich korrigieren würden.

Wie Eigentümer und Vermieter einen Fachmann finden

ArchitektDieKompetenzsanforderungen an die Aussteller von Energiepässen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wer die Voraussetzungen hat, kann Energieausweise ausstellen. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat eine deutschlandweite Expertendatenbank. Dort können Inhaber oder Vermieter nach Eingabe ihrer Postleitzahl Energiepassaussteller in ihrer Gegend finden.
Die Aussteller von Energieausweisen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure , Handwerker und qualifizierte Haustechniker. Zusätzlich muss eine Fortbildung im Gebiet des energiesparenden Bauens vorgezeigt werden.

Energiesparmaßnahmen für Mieter

Sanierungsempfehlungen zur energetischen Optimierung der Immobilie werden oft vom
Inhaber nicht als profitabel eingestuft. Dann sollten vom Mieter persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Hierfür empfiehlt sich ein Strompreisvergleich oder ein Gasvergleich, um zuerst einmal in einen passablen Tarif zu wechseln, um im Anschluss Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu ergreifen.